Abbildung ähnlich.
Bilder dienen der Orientierung und sind nicht Maßstabsgetreu.

Asbesthaltige Dämmstoffe Container

Asbesthaltige Dämmstoffe
Container & Big Bag
für Dämmstoffe die Asbest enthalten

AVV-Nr.: 17 06 01*

✓ inkl. Anlieferung, Abtransport und fachgerechter Entsorgung

✓ ohne Gewichtsbegrenzung

✓ die ersten 10 Tage mietfrei

✓ separate Abdeckung für Container erhältlich

Was darf rein
asbesthaltiger Putz
Asbestzement
Betoneternit
Blumenkästen aus Eternit
Dämmmaterial aus Asbest
Eternit
Fliesenkleber
Nachtspeicheröfen mit Asbest-Dämmung
Spritzasbest
Venyl-Asbest-Fliesen
Wellasbest
Welleternit
Was darf nicht rein
Altglas
Altholz
Bauabfälle
Dachpappe
Erdaushub
Erde
Farben
Gartenabfälle
herkömmlicher mineralischer Bauschutt
KMF-Dämmung
Lacke
Metalle
Öle
Sand
Sperrmüll
Styropor

Asbesthaltige Dämmstoffe Container mieten Berlin

Aus leidlicher Erfahrung wissen wir Berliner, dass die Stadt eine einzige Baustelle ist. An jeder Ecke wird irgendetwas saniert, oder abgerissen und durch einen neuen mondänen Prachtbau ersetzt. Da viele der Bauten vor 1993 errichtet wurden – das Jahr, in dem Asbest bundesweit verboten wurde –müssen auf vielen Baustellen auch asbesthaltige Baustoffe entsorgt werden. Wir bieten Dir dafür passende Container sowie die dazu nötigen Bags an.

Was genau sind asbesthaltige Baustoffe?

Asbesthaltige Baustoffe sind Baumaterialien, die Asbest enthalten. Asbest wiederum ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene faserartige silikatische Minerale. Da Asbest chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar ist, wurde es seit den 1930er Jahren in vielen Baustoffen eingesetzt.

Was gehört in den Container für asbesthaltige Dämmstoffe?

• Asbestzement • asbesthaltiger Putz • Betoneternit • Blumenkästen aus Eternit • Dämmmaterial aus Asbest • Eternit • Fliesenkleber • Nachtspeicheröfen mit Asbest-Dämmung • Spritzasbest • Venyl-Asbest-Fliesen • Wellasbest • Welleternit

Das gehört NICHT in den Asbestcontainer

• Altglas ➥ kommunaler Glascontainer, Wertstoffhof, Flachglascontainer, Glasverpackungen Container • Altholz ➥ Holz A1, Holz A2A3, Holz A4, leichter Baumischabfall, schwerer Baumischabfall • herkömmlicher mineralischer Bauschutt ➥ sortenreiner Bauschutt, nicht sortenreiner Bauschutt • Dachpappe ➥ Dachpappecontainer • Erdaushub ➥ Erdaushubcontainer • Farben & Lacke ➥ Sondermüll   So funktioniert Container mieten beim Containerfritze
  1. Postleitzahl eingeben: Gib einfach Deine Postleitzahl ein. So können wir Dir sofort sagen, ob wir unseren Service in Deiner Nachbarschaft anbieten.
  2. Größe auswählen: Wir bieten Dir für die Entsorgung Deines Abfalls Big Bags und Container in verschiedenen Größen an.
  3. Lage des Stellplatzes angeben: Wähle aus, ob der Container auf einem öffentlichen oder privaten Grund stehen soll. Das ist wichtig, da Du für den öffentlichen Stellplatz möglicherweise noch eine Stellgenehmigung beim Ordnungsamt Deines Stadtteils beantragen musst. Plane möglichst vier Wochen Vorlauf für die Genehmigung des Antrags ein.
  4. Abdeckung wählen: Wähle aus, ob Du einen Container mit oder ohne Abdeckung bevorzugst. Sollte Dein Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden, empfiehlt sich eine Abdeckung, da Dir sonst jeder seinen eigenen Abfall mit hineinwerfen kann. Achte darauf, dass nur jene Dinge in den Container kommen, die zur gebuchten Entsorgung passen. Andernfalls kann eine Nachberechnung zu hohen Kosten führen.
  5. Angebot erstellen lassen: Suche das von Dir gewünschte Liefer- und Abholdatum aus. Du kannst den Termin für die Abholung aber auch offen lassen und erst später bestimmen. Lass Dir dann unser Angebot unterbreiten.
  6. Angebot annehmen und Rechnung begleichen: Wenn du alle Angaben gemacht hast und wir dir den Container nach deinen Vorgaben aufstellen können, geht es zur Bezahlung. Fertig.

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Lieferdetails

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung. 

Wie können wir dir helfen?

Ich bin Privatkunde

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