Holz A1-A3 Container

Holz A2-A3 • Container & Big Bag • für behandeltes bzw. beschichtetes Altholz ohne Holzschutzmittel aus dem Innenbereich

AVV-Nr.: 17 02 01

Abbildung ähnlich.
Bilder dienen der Orientierung und sind nicht Maßstabsgetreu.

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Hinweis zur Stellzeit

Die im Preis enthaltene Stellzeit beträgt max. 10 Tage. Längere Stellzeiten werden nachträglich mit 5,95 € inkl. MwSt. / Tag berechnet.

Naturholz
Altholz
Unbehandeltes Holz
Dielen
Kisten
Obststeigen
Massivholzmöbel
Unbehandeltes Bauholz
Parkett
Innentüren
Holzmöbel
Furnierholz
Paletten
Deckenpaneele
Schnittreste
Spanplatten
Unbehandelte Industriehölzer
Gartenzäune
Jägerzäune
Fensterrahmen
Außentüren
stark lackiertes Holz
komplette Baumstämme
Baumstubben mit Wurzeln
behandelte Holzterrassen
Pflanzpfähle
druckimprägniertes Holz
Bahnschwellen
Türen mit Glas
Konstruktionshölzer
Holz mit Holzschutzmittel
Fenster mit Glas
Kabeltrommeln
Leitungsmasten
Holz mit Anhaftungen
Holzzäune von außen
Außentüren
Gefährliche Abfälle (KrWG)
Teerhaltiges Holz
Bahnschwellen
Brandholz

Holz A1-A3 Container – Holzabfälle entsorgen mit dem Containerfritze

Mit Holz arbeitet, baut und lebt der Berliner, seit es die Stadt gibt. Und die Geschichte unserer Stadt beginnt urkundlich immerhin im Jahr 1244. Nur das kleine „Nachbargemeinchen“ Kölln wurde im Jahr 1237 noch früher erwähnt. In Berlin soll mit dem WoHo auch bald das höchste Holzgebäude Deutschlands entstehen. Du siehst, nicht in Bayern, sondern in Berlin haben wir am meisten Holz vor der Hütte. Wird Holz frisch geschlagen und verarbeitet, ist es offensichtlich ein wertvoller Rohstoff. Aber auch Altholz, unter anderem das Holz A1 und das Holz A3, gilt als Sekundärrohstoff. Die genaue Verfahrensweise beim Umgang mit diesem Holz ist für die Bundesrepublik in der Altholzverordnung klar festgehalten. Wichtig ist, dass man für die Entsorgung von Holz A1-A3 Container in Berlin mieten kann. Die Abfallart „Holz-Sorte A1-A3“ beinhaltet Holz aus diverser Herkunft.

Kriterien für die Befüllung eines Holz A2-A3-Containers

Das wichtigste Kriterium für Holz A1-A3 ist, dass es frei von gefährlichen Schadstoffen sein muss. Diese Holzsorten dürfen bei der Verwendung entweder nicht oder nur zu einem unerheblichen Teil mit holzfremden Stoffen behandelt worden sein. Du willst einen Holz A1-A3 Container mieten in Berlin? Dann darfst Du dort folgende Stoffe hineinwerfen und damit entsorgen:
  • Dielen
  • Kisten
  • Obststeigen
  • Massivholzmöbel
  • Unbehandeltes Bauholz
  • Parkett
  • Innentüren
  • Holzmöbel
  • Furnierholz
  • Paletten
  • Deckenpaneele
  • Schnittreste
  • Spanplatten
  • Unbehandelte Industriehölzer
Wichtige Kriterien für Holz A2 sind, dass dieses sowohl verleimt, gestrichen, lackiert und beschichtet sein darf.

Was darf NICHT in den Holzcontainer für A1-A3 Holz?

Wie schon erwähnt, sind es Holzarten, die aufgrund verschiedener Bearbeitungsschritte und Oberflächenbehandlungen für das Recycling oder die nachhaltige Weiterverarbeitung nicht geeignet sind, die definitiv nicht in einen Container für A2-A3 Holz gehören. Einfach Übersicht: Was landet NICHT im Container für Holz A1 – A3?
  • Türen mit Glas
  • Konstruktionshölzer
  • Holz mit Holzschutzmittel
  • Fenster mit Glas
  • Kabeltrommeln
  • Leitungsmasten
  • Holz mit Anhaftungen
  • Holzzäune von außen
  • Außentüren
  • Gefährliche Abfälle (KrWG)
  • Teerhaltiges Holz
  • Bahnschwellen
  • Brandholz

Welche anderen Holzabfallarten gibt es?

Die Entsorgung von Altholz zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Teams vom Containerfritze. Neben dem Holz A1-A3 kannst Du bei uns auch Container für die Entsorgung anderer Altholzarten bestellen. Dazu gehöret Holz A4. Zur Kategorie Holz A1 zählen eine Vielzahl an naturbelassenen Hölzern. In einen Container für Holz A1 darf kein Holz, das zum Beispiel lackiert oder verleimt ist. A1 Altholz darf lediglich mechanisch bearbeitet worden sein. Holzfremde Verunreinigungen haben hier auch nichts zu suchen. Bei Holz A4 handelt es sich um einen gefährlichen Abfall laut des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das Altholz A4 wurde beispielsweise mit Holzschutzmittel behandelt. Beispielhaft sind Rebpfähle oder auch das Holz von Zäunen.

Wie befülle ich einen Container sinnvoll?

Beim Holz A2 Container ist es wichtig, dass Du das große Behältnis (auch ein Big Bag zählt hier dazu) für die Entsorgung korrekt befüllst. Das Befüllen sollte immer flach vonstattengehen. Das ist speziell dann wichtig, wenn die Ladekante erreicht wird. Das Füllmaterial sollte nicht über diese hinausgehen. Reicht das Altholz über die Kante hinaus, nennen Fachleute dies eine „Mehrbefüllung“. Ist diese zu erkennen, ist eine Nachberechnung in Sachen Preis für den Container erforderlich. Tritt sogar eine „grobe Mehrbefüllung“ ein, kann die Verkehrssicherheit beim Abtransport nicht gewährleistet werden. In diesem Fall entstehen Dir als Kunden Kosten für eine Leerfahrt. Das lässt sich von Deiner Seite her aber leicht vermeiden. Achte beim Befüllen des Altholz-Containers darauf, dass jedes Stück Holz unterhalb der Oberkante bleibt. Du kannst auch einen zweiten Holz A2 Container oder Big Bag mieten. Am einfachsten tippst Du oben Deine Postleitzahl ein und beginnst mit dem Bestellvorgang. Du kannst uns aber auch jederzeit eine E-Mail senden oder uns telefonisch erreichen. Die kompetenten Mitarbeiter des Containerfritze freuen sich auf Dich.

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung. 

Wie können wir dir helfen?

Ich bin Privatkunde

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Ich bin Geschäftskunde

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