Abbildung ähnlich. Bilder dienen der Orientierung und sind nicht Maßstabsgetreu.
AVV-Nr.: 16 02 14
✓ Elektroschrott gemischt in Berlin entsorgen
✓ unkompliziertes Container-Mieten
✓ direkte Auftragsabwicklung
✓ große Auswahl bei Containern und Big Bags
Ablenkeinheiten |
Backöfen |
Bildschirme |
Blu-rays |
Bohrmaschinen |
Boiler |
Buntmetalle |
CDs |
Chips |
Computer und elektronisches Zubehör |
Computerstecker |
CPU Keramik Goldcap |
CPU Keramik Intel AMD |
CPU Plastik Prozessoren |
CPU Slot Prozessoren |
CPU-Plastik Kühlplatten |
Drucker |
DVDs |
Faxgeräte |
Fernseher |
Festplatten |
Goldstecker |
Haartrockner |
Handy-Leiterplatten |
Handys Gruppe A |
Haushaltsgeräte mit Stecker |
Haushaltsgroßgeräte |
Haushaltskleingeräte |
Herde |
Kabel |
Kaffeemaschinen |
Kontakte |
Kopierer |
Laptop |
Laptops |
Laufwerke |
Leiterplatten Klasse 1 A |
Leiterplatten Klasse 1 B |
Leiterplatten Klasse 1 C |
Leiterplatten Klasse 2 A |
Leiterplatten Klasse 2 B |
Leiterplatten Klasse 3 |
Lüfter |
Netzteile |
Oilradikatoren |
PCs |
PCs und Laptops |
Projektoren |
Radios |
RAM-Bausteine (Arbeitsspeicher) |
Rasierer |
Relais |
Rückwände |
Smartphones Gruppe B |
Spülmaschinen |
Staubsauger |
Taschenrechner |
Telefon |
Telefone und Faxgeräte |
Toaster |
Trockner |
Unbestückte Leiterplatten |
Unterhaltungselektronik |
Wäschetrockner |
Waschmaschinen |
Waschmaschinen |
Weiße Ware |
Bauschutt |
Sperrmüll |
Gartenabfälle |
Rigips |
Bewehrte Metalle |
Baumischabfälle |
Betonbruch |
Dachpappe mit und ohne Teer |
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.